Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die hier aufgeführten allgemeinen Regelungen gelten für die Dienstleistungserbringung von

Stefan Rellecke
Dipl.-Ing. (FH)
Gebäudeenergieberater
Sellerweg 29
59581 Warstein-Belecke
02902 / 7 59 82
0175 / 28 45 078
stefanrellecke@aol.com
energieberatung-rellecke.de

§1 - Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Ingenieurbüros „Stefan Rellecke“ – im Folgenden „Dienstleister“ genannt – mit seinen Kunden und Vertragspartnern – im Folgenden Auftraggeber – genannt.
  2. Für Verträge mit dem Dienstleister gelten ausschließlich das Dienstvertragsrecht und diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Anderslautende Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen Anerkennung wirksam und bedürfen der Schriftform. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 - Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragsgegenstand des jeweiligen Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird im jeweiligen Dienstleistungsvertrag bzw. Honorarangebot beschrieben.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien weder gewollt, noch wird er durch einen Vertragsabschluss begründet.
  3. Für die Abgaben von Steuern und Sozialversicherungen trägt der Dienstleister selbst Sorge. Der Auftraggeber wird von eventuellen Verpflichtungen im Rahmen des Vertragsabschlusses freigestellt.
  4. Dem Dienstleister ist es freigestellt, auch für andere Auftraggeber und auch in der gleichen Branche tätig zu sein.

§3 - Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Dienstleistungsvertrags oder des Honorarangebots per Internet, E-Mail oder auf dem Postweg einerseits und einer schriftlichen Bestätigung oder direkter Abarbeitung andererseits zustande.
  2. Im Falle eines fernmündlichen Abrufs gilt der Vertrag mit Bestätigung in Schriftform oder durch Ausführung als angenommen.
  3. Für Beauftragungen im Namen Dritter bedarf es vor Vertragsabschluss grundsätzlich einer schriftlichen Handlungsvollmacht des zusätzlichen Vertragspartners sowie der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. Einem Wechsel der Auftrags- oder Leistungserbringungsverhältnisse in einem laufenden Vertragsverhältnis wird ausdrücklich widersprochen.

§4 - Vertragsdauer

  1. Die Vertragslaufzeit ist ohne besondere Vereinbarung auf 6 Monate oder auf die Laufzeit eines individuellen Förderantrags befristet und beginnt zum Zeitpunkt der beidseitigen Vertragsunterzeichnung. Bei einer digitalisierten Auftragserteilung jedoch nicht vor Auftragsbestätigung und bei Endkunden nicht vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Rücktrittrechts.
  2. Der Vertrag endet entweder mit dem Erreichen der vereinbarten projektbezogenen Vertragslaufzeit oder vorzeitig durch Übergabe aller Dokumentationsunterlagen ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.

§5 - Kündigung / Widerrufsbelehrung für Endverbraucher / Bindefrist

  1. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Wochen zum Monatsende vereinbart.
  2. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist in Ausnahmen nur dann möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden hierfür ein Drittel der Auftragssumme, mindestens jedoch 100 Euro, sofern keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden.
  3. Die vom Dienstleister erbrachten Arbeitsaufwendungen sind individuell für den Auftraggeber angefertigt und können vom Ergebnis her weder vorab bemustert noch nachträglich bei Nichtgefallen zurückgesandt werden. Endverbrauchern steht aus diesen Gründen nach BDB § 312d kein Rechtsanspruch auf Widerruf zu. Ein Rückgaberecht individuell angefertigter Dienstleistungen wird hiermit ausgeschlossen.
  4. Der Dienstleister gewährt eine Bedenkzeit innerhalb der im Dienstvertrag benannten Bindefrist in welcher der Auftraggeber den Vertrag annehmen kann und der Dienstleister eine Aufrechthaltung seiner Preiskalkulation garantiert. Bei Überschreitung der benannten Bindefrist verliert die Preisgestellung automatisch ihre Gültigkeit, ohne dass es eines Widerspruchs oder Kündigung bedarf.

§6 - Vergütung

  1. Wesentlich für eine Leistungserbringung nach dem Dienstvertragsrecht ist eine unabhängige und ergebnisoffene Durchführung einerseits und die Pflicht zur Vergütung der vorgehaltenen Diensterbringung durch den Auftraggeber auch bei Teil- oder Nichtabruf der vertraglich vereinbarten Leistungen anderseits. Geregelt ist dies in der gesetzlichen Grundlage des Dienstvertragsrechts laut BGB § 611 und fortlaufend. Dem vereinbarten Dienstleistungspreis liegt somit der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit und nicht die Erbringung eines Werks mit einer zugesicherten Eigenschaft zugrunde.
  2. Umfang und Vergütung werden über Dienstleistungsverträge, Honorarangebote bzw. Honorartabellen geregelt und vereinbart.
  3. In Abhängigkeit vom Auftragsumfang und Dringlichkeit der Abarbeitung gelten folgende Zahlungsregelungen:
    • Dienstleistungen werden je nach Auftragsumfang vollständig oder schrittweise in Rechnung gestellt und sind sofort ohne Abzug fällig.
    • Bei Überschreitung der Zahlungsfrist steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen bei Verbrauchergeschäften in Höhe von 5 % und bei Handelsgeschäften 9 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – sowie Mahngebühren von je 15 Euro je Vorgang zu.
    • Der Dienstleister kann dem Auftraggeber entsprechende Finanzdienstleister zur beschleunigten Auftragsabwicklung, Verlängerung des Zahlungsziels, Ratenzahlung, Zahlung mit Zahlpause, Nutzung von EC- und Kreditkartendiensten im Rahmen des Zahlungsprozesses einräumen und der Auftraggeber die Übertragung der Forderung an einen Dritten sowie dessen Geschäftsbedingungen durch Nutzung annehmen.
    • Bei Überschreitung des Zahlungsziels von mehr als 30 Kalendertagen tritt der Dienstleister seine Ansprüche an einen zu benennenden Dritten ab. Der Auftraggeber wird hiervon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Eine Abtretung von Ansprüchen ohne schriftliche Vereinbarung ist nicht zulässig.
  4. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  5. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Aufwandsentschädigung berechnet. Gewährleistungsansprüche verbleiben bei dem jeweiligen Zulieferer und können nicht über den Auftraggeber geltend gemacht werden.
  6. Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der zum Rechnungslegungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§7 - Leistungsumfang

  1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Arbeitsleistungen werden im zugrunde liegenden Dienstvertrag bzw. dem Honorarangebot und dem gemäß vom Auftraggeber erteilten Auftrag detailliert aufgelistet. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich festgehalten und zur beiderseitigen Kenntnis dem Vertragswerk zugeordnet werden.
  2. Die Vertragspartner werden sich in periodischen Abständen über das Fortschritt der Tätigkeit in Kenntnis setzen.
  3. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags nicht möglich, oder es dem Auftraggeber nicht möglich erforderliche Informationen zur Fortführung der zu erbringenden Leistung beizustellen, ist die jeweils andere Seite darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten, Gerätschaften, Fachkenntnisse und das gegebenenfalls erforderliche Fachpersonal, sofern der Auftraggeber hierüber nicht verfügt.
  5. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  6. Der Dienstleister gewährt dem Auftraggeber bei vollständiger Begleichung des Rechnungshonorars ein zeitlich unbegrenztes, einfaches Nutzungsrecht. Ohne Nutzungsrecht ist der Auftraggeber auch bei Zahlungsabsicht nicht berechtigt über die gefertigten Unterlagen zu verfügen oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Verstoß hiergegen unterliegt dem Urheberschutzgesetz.

§8 - Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Dienstleister verpflichtet sich, die im Zeitraum des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung erlangten Informationen sowie zu den erhaltenen und angefertigten Unterlagen vertraulich zu behandeln.
  2. Im Rahmen der Dienstleistungserbringung werden vom Dienstleister auch personenbezogene Daten erfasst. Diese unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit und werden entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfasst, verarbeitet und gespeichert und können auf Anforderung des Auftraggebers jederzeit eingesehen, korrigiert, teilweise oder ganz in der Nutzung eingeschränkt oder gelöscht werden, sofern keine weiteren rechtlichen Anforderungen dagegensprechen. Näheres zur Auftragsdatenverarbeitung regeln die Allgemeinen sowie dem Vertrag zugrundeliegenden Datenschutzvereinbarungendes Dienstleisters.
  3. Ein Vertragsabschluss ohne Erfassung von personenbezogenen Daten ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Kommt ein Vertrag nicht innerhalb der Angebotsbindefrist zustande, erfolgt eine Löschung personenbezogener Daten automatisch nach einer festgesetzten Frist.

§9 - Haftung

  1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf das Einfache der vereinbarten Honorarsumme begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
  2. Eine Haftung für vom Auftraggeber geschuldete Vorleistungen sowie für das Erreichen eines gewünschten Ergebnisses ist im Rahmen einer neutralen und ergebnisoffenen Dienstleistungserbringung ausgeschlossen. Eine Haftung ist ebenfalls bei vom Dienstleister nicht selbst zu verantwortenden Unmöglichkeit und bei höherer Gewalt ausgeschlossen.

§10 - Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Warstein. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt sowohl für Verträge mit Inlands- wie Auslandskunden.

§11 - Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen in Teilen oder Gänze ungültig sein, vereinbaren beide Parteien, die strittige Regelung durch eine dem Zweck entsprechend geeignete Regelung zu ersetzen, die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. Der Vertrag in Gänze verliert hierdurch nicht seine Gültigkeit.